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   FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4466/98 U   

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FG Münster, 10.05.1999 - 15 K 4466/98 U (https://dejure.org/1999,39791)
FG Münster, Entscheidung vom 10.05.1999 - 15 K 4466/98 U (https://dejure.org/1999,39791)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 15 K 4466/98 U (https://dejure.org/1999,39791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1055
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 289/98

    Vorsteuerabzug aus erstatteten pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich

    Daraus, daß nach dem vom Kläger angeführten Urteil des BFH vom 16. Januar 1994 VI R 118/89, a.a.O., ertragsteuerlich bei Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrertätigkeit die gleichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden dürfen, ergibt sich weder ein neuer Dienstreisebegriff noch eine Erweiterung des Vorsteuerabzugs nach § 36 UStDV auf Fahrertätigkeit schlechthin (Beschluß des BFH v. 27. Oktober 1997 V B 151/96, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1998, 231; Finanzgericht Münster, Urteil v. 10. Mai 1999 15 K 4466/98 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1055 sowie Beschluß dieses Gerichts v. 16. November 1998 15 V 5428/98 U, EFG 1999, 195).

    Die vom Gesetzgeber hinsichtlich des pauschalen Vorsteuerabzugs beibehaltene Verschiedenbehandlung von Dienstreise und Fahrertätigkeit hält sich im Rahmen seines weiten (gesetzgeberischen) Ermessens, zumal die gesetzlichen Regelungen bei der Umsatzsteuer sowie der Einkommensteuer unterschiedliche Zielsetzungen haben (so auch Finanzgericht Münster, Urteil v. 10. Mai 1999, a.a.O.; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 2. April 1998, a.a.O.).

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